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BGH, 28.07.1999 - 5 StR 26/99 |
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Volltextveröffentlichung
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 4 StPO;
Freispruch; Nebenklage;
Verfahrensgang
- BGH, 28.06.1999 - 5 StR 26/99
- BGH, 28.07.1999 - 5 StR 26/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.02.1999 - 5 StR 45/99
Anwendung von Notwehr auf ein Waffendelikt (Straflosigkeit; Unmittelbarkeit des …
Auszug aus BGH, 28.07.1999 - 5 StR 26/99
Die Revisionen des Angeklagten M und der Nebenkläger gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 28. April 1998 werden nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen, die der Nebenkläger mit der Maßgabe (§ 349 Abs. 4 StPO), daß der Angeklagte E - aus den zutreffenden Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Februar 1999 - 5 StR 45/99 -) - im übrigen (den Vorwurf des Totschlags betreffend) auf Kosten der Staatskasse freigesprochen wird.